Smartsheet-Benutzervereinbarung
DURCH ANKLICKEN EINES KÄSTCHENS, DAS DIE ANNAHME ODER DIE AUSFÜHRUNG EINER BESTELLUNG ANZEIGT, DIE DIESE NUTZUNGSVEREINBARUNG („Vereinbarung“) ENTHALTEN, ERKLÄRT SICH DIE EINZELNE ODER JURISTISCHE PERSON („Kunde“) MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG, DIE DEN ZUGANG DES KUNDEN ZU UND DIE NUTZUNG DER VON SMARTSHEET INC. BEREITGESTELLTEN DIENSTE ("Smartsheet") REGELN, EINVERSTANDEN. DIESE VEREINBARUNG IST AB DEM DATUM DER ANNAHME ODER DER AUSFÜHRUNG („Datum des Inkrafttretens“) WIRKSAM. SOLLTEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ODER BEDINGUNGEN IN DER ERGÄNZUNG ZUR SMARTSHEET-VEREINBARUNG FÜR DEN KUNDEN (z. B. den Kunden als US-Regierungsbehörde oder Bildungseinrichtung) ODER EINEN BESTIMMTEN DIENST (z. B. Smartsheet Gov oder Event Reporting) GELTEN, SIND DIESE BEDINGUNGEN EBENFALLS HIERIN DURCH VERWEIS AUFGEFÜHRT UND BILDEN TEIL DIESER VEREINBARUNG.
JEDE PERSON, DIE DIESER VEREINBARUNG IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON ZUSTIMMT, ERKLÄRT, DASS DIESE PERSON DIE BEFUGNIS HAT, EINE SOLCHE PERSON AN DIE HIER ENTHALTENEN BEDINGUNGEN ZU BINDEN.
DER KUNDE DARF DIE DIENSTE NICHT OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG VON SMARTSHEET ABRUFEN ODER VERWENDEN, WENN DER KUNDE EIN DIREKTER WETTBEWERBER VON SMARTSHEET ODER SEINEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN IST ODER WIRD.
1. Dienste.
- 1.1 Zugriffs- und Nutzungsrecht. Vorbehaltlich der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung und unter Berücksichtigung der in einer Bestellung oder Leistungsbeschreibung angegebenen Gebühren gewährt Smartsheet dem Kunden hiermit während der für den Kunden geltenden Laufzeit ein weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die Online-Dienste von Smartsheet zuzugreifen und diese für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Benutzer können dieses eingeschränkte Recht im Namen des Kunden ausüben.
- 1.2 Einschränkungen. Der Zugriff des Kunden auf die Dienste und deren Nutzung während einer Laufzeit unterliegt den anwendbaren Beschränkungen in einer Bestellung, Leistungsbeschreibung und Richtlinie zu Beschränkungen und Richtlinie zur akzeptablen Nutzung von Smatzsheet, die ab dem Startdatum dieser Laufzeit auf der Website verfügbar sind. Der Kunde darf nicht zulassen, dass ein Satz von Anmeldeinformationen für einen Dienst von mehr als einem Benutzer verwendet wird, und die Dienste nicht kommerziell an Dritte verkauft, weiterverkauft, lizenziert, unterlizenziert, verteilt oder formuliert werden. Der Kunde muss in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Dokumentation und den geltenden Gesetzen und Vorschriften auf die Dienste zugreifen und diese nutzen und Smartsheet unverzüglich über jeden bekannten unbefugten Zugriff oder jede bekannte unbefugte Nutzung informieren. Der Kunde ist für den Zugriff der Benutzer auf die Dienste und deren Nutzung verantwortlich.
2. Sicherheit und Verarbeitung von Kundeninhalten.
- 2.1 Sicherheit. Smartsheet hat Informationssicherheitspraktiken und Schutzvorkehrungen implementiert und wird diese gemäß der Beschreibung in denSicherheitspraktikenunter www.smartsheet.com/legal/securityschützen, die physische, organisatorische und technische Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Online-Dienste und Kundeninhalte und zum Schutz vor Bedrohungen der Informationssicherheit umfassen. Smartsheet kann solche Sicherheitspraktiken und Schutzmaßnahmen von Zeit zu Zeit aktualisieren, vorausgesetzt, dass eine solche Aktualisierung das Gesamtsicherheitsniveau oder die darin beschriebenen Verpflichtungen nicht wesentlich verringert.
- 2.2 Verarbeitung. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er über alle Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen verfügt, die erforderlich sind, um: (a) alle Kundeninhalte an die Dienste zu übermitteln; und (b) Smartsheet die eingeschränkten Rechte zur Verarbeitung von Kundeninhalten wie hierin dargelegt zu gewähren. Der Kunde gewährt Smartsheet hiermit ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung und anderweitigen Verarbeitung von Kundeninhalten im Rahmen dieser Vereinbarung nur: (x) wie nach geltendem Recht erforderlich; (y) wie vom Kunden schriftlich angefordert oder vom Kunden über die Zugangskontrollen eines Dienstes erlaubt; oder (z) soweit erforderlich, um die Dienste bereitzustellen, zu unterstützen oder zu optimieren oder technische Probleme mit den Diensten oder Verstöße gegen diese Vereinbarung zu verhindern oder zu beheben. Das eingeschränkte Recht von Smartsheet zur Verarbeitung von Kundeninhalten im Rahmen dieser Vereinbarung entbindet nicht von einer Verpflichtung von Smartsheet in Bezug auf Kundeninhalte im Rahmen dieser Vereinbarung. Wenn der Kunde nach eigenem Ermessen spezifische Bedingungen für die Verarbeitung von Kundeninhalten benötigt, die personenbezogene Daten enthalten, kann der Kunde ein Formular einreichen, in dem er den Bedingungen des Data Processing Addendum ("DPA") zustimmt, die unter www.smartsheet.com/legal/DPA verfügbar sind, und die DPA auf der Website zum Zeitpunkt einer solchen Einreichung werden am Datum dieser Einreichung oder am Datum des Inkrafttretens, je nachdem, was später liegt, in diese Vereinbarung aufgenommen.
- 2.3 Einsatz von Drittanbietern. Smartsheet kann Dritte beauftragen, im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste durch Smartsheet im Namen von Smartsheet zu handeln, sofern: (a) diese Dritten geltenden Vertraulichkeits- und Datensicherheitsverpflichtungen unterliegen, die im Wesentlichen so schützend sind wie die in dieser Vereinbarung festgelegten; und (b) Smartsheet verantwortlich ist für die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten in Bezug auf die Verpflichtungen von Smartsheet aus dieser Vereinbarung. Sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, sind alle Dritten, die mit der Verarbeitung von Kundeninhalten im Auftrag von Smartsheet beauftragt sind, unter www.smartsheet.com/legal/subprocessorsaufgeführt.
3. Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte.
- 3.1 Smartsheet. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung gelten zwischen den Parteien alle Rechte, Titel und Anteile an Smartsheet-Eigenschaften als Eigentum von Smartsheet. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt, überträgt Smartsheet keine Rechte an den Kunden oder Benutzer.
- 3.2 Kunde. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Kunde alle seine Rechte, Titel und Interessen an den vertraulichen Informationen des Kunden, einschließlich Kundeninhalten, und alle Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte daran. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt, erwirbt Smartsheet im Rahmen dieser Vereinbarung vom Kunden keine Rechte, Titel oder Anteile an Kundeninhalten.
- 3.3 Feedback. Der Kunde gewährt Smartsheet eine weltweite, unwiderrufliche, unbefristete, unterlizenzierbare, übertragbare, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung und Einbindung von Feedback oder Verbesserungsvorschlägen, die der Kunde oder ein Benutzer an Smartsheet übermittelt, in die Produkte und Dienstleistungen von Smartsheet („Feedback“). , ohne dass eine Verpflichtung zur Entschädigung besteht. Das Feedback wird vom Kunden „wie besehen“ ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen, einschließlich Gewährleistungen der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, bereitgestellt.
4. Nebenleistungen; Produkte von Drittanbietern.
- 4.1 Unternehmensdienstleistungen. Smartsheet und der Kunde können im Rahmen dieser Vereinbarung Leistungsbeschreibungen oder Aufträge zur Erbringung von Unternehmensdienstleistungen abschließen. Wenn Smartsheet dem Kunden Unternehmensdienstleistungen bereitstellt, unterliegen die Rechte des Kunden, auf Anpassungen, die sich aus diesen Unternehmensdienstleistungen ergeben, zuzugreifen und diese zu verwenden, den Beschränkungen und Restriktionen, die in Abschnitt 1 (Dienstleistungen) dieser Vereinbarung festgelegt sind.
- 4.2 Smartsheet-API. Smartsheet stellt möglicherweise eine Anwendungsprogrammierschnittstelle oder andere ähnliche Entwicklungstools innerhalb eines Online-Dienstes zur Verfügung, der eine Schnittstelle mit einem solchen Dienst herstellt („Smartsheet-API“). Sofern der Kunde nicht den separaten Entwicklervertrag von Smartsheet abgeschlossen und Smartsheet dem Kunden eine Anwendungs-ID zu Authentifizierungszwecken bereitgestellt hat, darf der Kunde weder eine Smartsheet-API verwenden noch Dritten die Verwendung ermöglichen: (a) in einer Weise, die dazu führt, dass der Kunde die Grenzen seiner autorisierten Nutzung des entsprechenden Dienstes gemäß dieser Vereinbarung oder einem anwendbaren Auftrag, überschreitet, oder (b) um auf ein Smartsheet-Konto zuzugreifen, das nicht anderweitig vom Kunden kontrolliert wird.
- 4.3 Kostenlose Dienste. Smartsheet kann einen Dienst mit einem klaren und auffälligen schriftlichen Hinweis zur Verfügung stellen, der angibt, dass der Dienst kostenfrei, auf Testbasis und/oder auf eigene Gefahr genutzt wird („Kostenlose Dienste“). Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass: (a) kostenlose Dienste ohne Support, Wartung, Gewährleistung, Verpflichtung zur Verfügbarkeit, Sicherheit oder Genauigkeit oder andere damit verbundene Verpflichtungen jeglicher Art im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht anders durch geltendes Recht vorgeschrieben; (b) kostenlose Dienste möglicherweise nicht alle Features und Funktionen beinhalten, die zahlenden Kunden zur Verfügung stehen, oder den Zugriff darauf ermöglichen; (c) Smartsheet die Nutzung eines kostenlosen Dienstes jederzeit beenden kann, sofern nicht schriftlich anders angegeben, und Smartsheet nicht für eine solche Kündigung haftet; (d) Daten, Informationen und Inhalte, die an einen kostenlosen Dienst übermittelt werden, dauerhaft verloren gehen können und Smartsheet nicht für einen solchen Verlust haftet; und (e) wenn der Kunde Smartsheet im Zusammenhang mit seinem Zugriff auf und der Nutzung von kostenlosen Diensten keine Rechnungsadresse mitgeteilt hat, alle gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen per E-Mail gesendet werden.
- 4.4 Produkte von Drittanbietern. Wenn der Kunde Dienste, Anwendungen oder Online-Inhalte eines Drittanbieters („Produkte von Drittanbietern“) separat zur Verwendung mit den Diensten erwirbt, unterliegt eine solche Verwendung der Endbenutzerlizenz oder dem Nutzungsvertrag, dem der Kunde zustimmt oder mit dem Dritten abschließt. Produkte von Drittanbietern sind keine Dienste, und im Verhältnis zwischen den Parteien übernimmt Smartsheet keine Haftung in Bezug auf die Beschaffung oder Nutzung von Produkten von Drittanbietern durch den Kunden.
- 5.1 Gebühren. Der Kunde zahlt die in jeder Bestellung oder Leistungsbeschreibung angegebenen Servicegebühren. Alle Bestellungen sind nicht stornierbar und Servicegebühren sind nach Zahlung nicht erstattungsfähig, sofern in dieser Vereinbarung oder der entsprechenden Bestellung oder Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Smartsheet kann den in einer Bestellung angegebenen Stückpreis nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden (einschließlich per E-Mail) für einen Verlängerungszeitraum erhöhen, vorausgesetzt, dass falls die Anzahl der vom Kunden für diesen Verlängerungszeitraum gekauften Einheiten gleich oder größer ist als die Anzahl der Einheiten für die Verlängerung, diese Mitteilung mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Beginn des Verlängerungszeitraums erfolgen muss. Sofern in einer Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, wird der Kunde Smartsheet angemessene Auslagen erstatten, die Smartsheet im Rahmen der Erbringung von Unternehmenssdienstleistungen gemäß der [] Reise- und Spesenrichtlinie von Smartsheet entstehen.
- 5.2 Zahlung. Sofern in der jeweiligen Bestellung oder Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, stellt Smartsheet dem Kunden die Gebühren für den Abonnementdienst jährlich im Voraus und die Gebühren für den professionellen Dienst auf Zeit- und Materialbasis monatlich im Nachhinein in Rechnung, und alle gemäß diesem Vertrag fälligen Beträge sind in US-Dollar, netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum, zu zahlen. Der Kunde stimmt zu, Smartsheet unverzüglich schriftlich über alle Änderungen seiner Rechnungsinformationen während einer beliebigen Laufzeit zu informieren. Smartsheet behält sich das Recht vor, Abrechnungsfehler oder Irrtümer zu korrigieren, die Smartsheet in einer Rechnung oder nach Erhalt einer Zahlung feststellt. Der Kunde überweist Zahlungen ausschließlich auf elektronischem Weg (einschließlich per Überweisung oder ACH oder bei Beträgen unter 25.000 USD per Kreditkarte) unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummern. Smartsheet kann Zahlungen in beliebigen Beträgen akzeptieren, unbeschadet des Rechts von Smartsheet, den Restbetrag des fälligen Betrags im Rahmen einer Bestellung oder Leistungsbeschreibung einzuziehen oder andere Rechte oder Rechtsbehelfe geltend zu machen. Beträge, die der Kunde Smartsheet schuldet, dürfen nicht einbehalten oder mit Beträgen verrechnet werden, die Smartsheet dem Kunden tatsächlich oder angeblich schuldet. Sofern nicht gesetzlich verboten, kann Smartsheet eine Verzugsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat auf überfällige Beträge erheben. Wenn der Kunde eine Bestellung, ein Formular zur Lieferantenregistrierung oder andere Unterlagen benötigt, entbindet, beeinflusst oder verzögert diese Anforderung in keiner Weise die Verpflichtung des Kunden, hierunter fällige Beträge zu zahlen.
- 5.3 Steuern. Abgesehen von den Einkommenssteuern, die Smartsheet auferlegt werden, trägt der Kunde alle Steuern, Zölle, Mehrwertsteuer und alle anderen staatlichen Abgaben (zusammen „Steuern“), die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Wenn der Kunde von allen anwendbaren Steuern befreit ist, wird der Kunde Smartsheet einen hinreichend zufriedenstellenden Nachweis über den Steuerbefreiungsstatus des Kunden erbringen, und nach Erhalt eines solchen Nachweises wird Smartsheet dem Kunden keine Steuern in Rechnung stellen, von denen es befreit ist. Wenn festgestellt wird, dass gemäß dieser Vereinbarung fällige Zahlungen Quellensteuern unterliegen, hat der Kunde Smartsheet vor dem Abzug solcher Steuern zu benachrichtigen. Der Kunde wird: (a) nur gesetzlich vorgeschriebene Beträge zurückhalten; (b) den einbehaltenen Betrag rechtzeitig an die zuständige Steuerbehörde zahlen; und (c) Smartsheet innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dieser Zahlung einen Nachweis über diese Zahlung vorlegen.
- 5.4 Verbundene Unternehmen. Verbundene Unternehmen des Kunden können Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung erwerben, indem sie eine Bestellung oder Leistungsbeschreibung ausführen. Jede Bestellung oder Leistungsbeschreibung ist ein gesonderter Vertrag zwischen Smartsheet und dem verbundenen ausführenden Unternehmen, und ein solches verbundenes Unternehmen gilt in dieser Vereinbarung in Bezug auf diese Bestellung oder leistungsbeschreibung als „Kunde“.
- 5.5 Wiederverkäufer. Der Kunde kann sich dafür entscheiden, bestimmte Dienste über einen von Smartsheet autorisierten Wiederverkäufer („Wiederverkäufer”) zu erwerben. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung an und seine Beziehung zu jedem Wiederverkäufer besteht zwischen dem Kunden und diesem Wiederverkäufer, und der Kunde muss alle Ansprüche auf Rückerstattungen, die hierunter geschuldet werden, an diesen Wiederverkäufer richten.
- 6.1 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen, proprietären, geschäftlichen, technischen, rechtlichen oder finanziellen Informationen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder in Erfahrung gebracht werden und die die offenlegende Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert hat oder die die empfangende Partei je nach Art der Informationen oder Umstände im Zusammenhang mit ihrer Offenlegung eindeutig als vertraulich verstehen würde. Vertrauliche Informationen umfassen Smartsheet-Eigenschaften in Bezug auf Smartsheet und Kundeninhalte betreffend den Kunden. Ungeachtet der vorstehenden Definition umfassen vertrauliche Informationen keine: (a) Informationen, die der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber der empfangenden Partei allgemein bekannt waren; (b) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein bekannt werden (außer durch einen Verstoß gegen Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) durch die empfangende Partei), nachdem sie der empfangenden Partei offengelegt wurden; (c) Informationen, die sich vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden und für keine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand; (d) Informationen, die die empfangende Partei ohne Einschränkung der Offenlegung rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat; oder (e) Informationen, die unabhängig von der empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. ALLE VERTRAULICHEN INFORMATIONEN WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT IHRER VERTRAULICHEN INFORMATIONEN.
- 6.2 Verwendung und Offenlegung vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei: (a) wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für keinen Zweck verwenden, der nicht nicht in dieser Vereinbarung gestattet ist; (b) wird keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an Dritte weitergeben, zugänglich machen oder verteilen, außer in dem Umfang, der ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung, die von der offenlegenden Partei unterzeichnet wurde, autorisiert ist; und (c) wird angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen (die mindestens so schützend sind wie die Vorkehrungen, die zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art getroffen werden), um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen. Ungeachtet des Vorstehenden kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen gegenüber ihren Mitarbeitern, Direktoren, verbundenen Unternehmen, Beratern, Agenten, Auftragnehmern und anderen Vertretern („Vertreter“) offenlegen, die diese Informationen kennen müssen, um ihre Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszuüben, unter der Bedingung, dass jeder dieser Vertreter verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen durch Vertraulichkeitsverpflichtungen zu schützen, die im Wesentlichen so schützend sind wie die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen. Die empfangende Partei ist verantwortlich für die Offenlegung oder Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei durch ihre Vertreter, die gegen Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) verstoßen. Die empfangende Partei wird die offenlegende Partei umgehend schriftlich benachrichtigen, sobald sie eine unbefugte Offenlegung oder Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder eine andere Verletzung von Abschnitt 6 durch sie oder ihre Vertreter entdeckt. Die in Abschnitt 6 dargelegten Verpflichtungen der empfangenden Partei bleiben während der Laufzeit und für drei (3) Jahre nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft. Durch die Offenlegung vertraulicher Informationen an die empfangende Partei wird kein Eigentumsrecht an solchen vertraulichen Informationen gewährt oder übertragen.
- 6.3 Erforderliche Offenlegungen. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen in dem gesetzlich oder gerichtlich vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, die empfangende Partei wird (sofern nicht gesetzlich oder gerichtlich verboten): (a) die offenlegende Partei im Voraus schriftlich über eine solche Offenlegung informieren. um der offenlegenden Partei eine angemessene Gelegenheit einzuräumen, zu erscheinen, Widerspruch einzulegen und eine Schutzanordnung oder einen anderen angemessenen Rechtsbehelf in Bezug auf eine solche Offenlegung zu erhalten; (b) sorgfältige Anstrengungen unternehmen, um die Offenlegung auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß zu beschränken; und (c) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei auf Kosten der offenlegenden Partei in Bezug auf deren Bemühungen, eine Schutzanordnung oder andere gesetzlich verfügbare Schutzmittel zu erwirken, kooperieren.
- 6.4 Rückgabe und Löschung. Auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei wird die empfangende Partei unverzüglich: (a) alle materiellen Dokumente und Medien, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei enthalten, entweder zurückgeben oder vernichten; (b) elektronisch gespeicherte vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, löschen; und (c) ihre Einhaltung dieses Abschnitts 6.4 schriftlich bestätigen. Ungeachtet des Vorstehenden: (x) ist die empfangende Partei nicht verpflichtet, nicht wiederherstellbare vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei bereitzustellen, die in einer archivierten Computersystemsicherung enthalten sind, die gemäß den gesetzlichen und finanziellen Compliance-Verpflichtungen oder Sicherheits- und Notfallwiederherstellungsverfahren der empfangenden Partei erstellt wurde ; und (y) wird Smartsheet Kundeninhalte gemäß Abschnitt 10.4 (Rückgabe und Löschung von Kundeninhalten) zurückgeben und löschen. Alle derart aufbewahrten vertraulichen Informationen unterliegen weiterhin Abschnitt 6 (Vertraulichkeit).
- 6.5 Rechtsmittel. Die empfangende Partei erkennt an, dass jeder tatsächliche oder drohende Verstoß gegen Abschnitt 6 (Vertraulichkeit) durch die offenlegende Partei einen irreparablen, nicht monetären Schaden zufügen kann, dessen Ausmaß möglicherweise schwer zu ermitteln ist. Dementsprechend ist die offenlegende Partei berechtigt (aber nicht verpflichtet), Unterlassungsansprüche geltend zu machen, um Verstöße gegen Abschnitt 6 in Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder Schäden, die sich anderweitig aus diesen Verstößen ergeben könnten, zu verhindern oder zu mindern.
7. Zusicherungen und Gewährleistungen.
- 7.1 Berechtigung und Konformitätsgarantie. Smartsheet erklärt und garantiert, dass es über die erforderliche Berechtigung zum Abschluss dieser Vereinbarung verfügt und dass Smartsheet alle Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten einhält, soweit diese Gesetze und Vorschriften für die Bereitstellung der Dienste durch Smartsheet im Rahmen dieser Vereinbarung gelten. Zur Klarstellung: Smartsheet ist nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde Gesetze und Vorschriften einhält, die für den Kunden und seine Branche gelten.
- 7.2 Eingeschränkte Gewährleistung für Abonnementdienste. Smartsheet erklärt und garantiert, dass die Abonnementdienste während der jeweiligen Laufzeit im Wesentlichen wie in der jeweiligen Dokumentation beschrieben funktionieren. Nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Kunden über eine angebliche Nichteinhaltung dieser Garantie wird Smartsheet wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Fehler zu korrigieren oder zu beheben. Wenn Smartsheet den Fehler nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung behoben oder korrigiert hat, kann der Kunde die betreffende Bestellung kündigen und Smartsheet wird eine Rückerstattung der vorausbezahlten Gebühren ausstellen, die den gekündigten Teil der Abonnementdienste abdecken. Ungeachtet des Vorstehenden gilt diese Garantie nicht für Fehler aufgrund eines Mangels oder einer Änderung eines Abonnementdienstes, die vom Kunden, einem Benutzer oder einer Person verursacht oder vorgenommen wurden, der/die auf Anweisung des Kunden handelt. Dieser Abschnitt 7.2 legt die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung von Smartsheet im Zusammenhang mit dieser Garantie fest.
- 7.3 Eingeschränkte Gewährleistung für Unternehmensdienstleistungen. Smartsheet erklärt und garantiert, dass die Unternehmensdienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Auftrag oder der Leistungsbeschreibung, soweit zutreffend, auf kompetente und fachmännische Weise erbracht werden. Der Kunde muss Smartsheet innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bereitstellung der Unternehmensdienstleistungen schriftlich über jede angebliche Nichteinhaltung dieser Garantie informieren. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird Smartsheet entweder: (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Fehler zu beheben oder zu korrigieren; oder (b) die Unternehmensdienstleistungen kündigen und eine Rückerstattung der vorausbezahlten Gebühren veranlassen, die den gekündigten Teil der Unternehmensdienstleistungen abdecken. Dieser Abschnitt 7.3 legt die ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden und die alleinige Haftung von Smartsheet in Verbindung mit dieser Garantie fest.
- 7.4 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH AUFGEFÜHRTEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN GIBT SMARTSHEET KEINE ZUSICHERUNGEN AB UND LEHNT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, AB. OHNE DIE ALLGEMEINHEIT DES VORSTEHENDEN ZU BESCHRÄNKEN, LEHNT SMARTSHEET AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EINHALTUNG VON GESETZEN, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND GENAUIGKEIT AB, UND SMARTSHEET GARANTIERT NICHT, DASS DIE SERVICES ODER ANWENDUNGEN UND SERVICES VON DRITTANBIETERN SEIEN SIE FEHLERFREI ODER ARBEITEN SIE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFALLZEITEN.
- 8.1 Von Smartsheet. Smartsheet verteidigt den Kunden und seine jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter („Freigestellte Parteien des Kunden“) vor und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Untersuchungen oder Klagen, die von Dritten vorgebracht werden, die behaupten, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder Anpassungen geistige Eigentumsrechte Dritter gemäß dieser Vereinbarung verletzen (jeweils ein „Anspruch gegen den Kunden“). Smartsheet entschädigt die freigestellten Parteien des Kunden für endgültig zuerkannte Schäden oder Vergleichsbeträge, die von Smartsheet schriftlich genehmigt wurden, in dem Umfang, der sich aus einer Forderung gegen den Kunden ergibt, sowie alle angemessenen Anwaltsgebühren des Kunden, die mit der anfänglichen Reaktion auf eine Forderung gegen den Kunden verbunden sind. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Smartsheet gemäß diesem Abschnitt 8.1 keinerlei Verpflichtungen, soweit Ansprüche gegen den Kunden entstehen aus: (a) der Nutzung der Dienste oder Anpassungen durch den Kunden in Kombination mit Technologie oder Diensten, die nicht von Smartsheet bereitgestellt werden, wenn die Dienste oder Anpassungen oder ihre Verwendung ohne eine solche Kombination keine Verletzung darstellen würden; (b) Kundeninhalten; (c) Einhaltung der vom Kunden schriftlich bereitgestellten Designs, Spezifikationen oder Anweisungen durch Smartsheet, wenn eine solche Verletzung ohne solche Designs, Spezifikationen oder Anweisungen nicht aufgetreten wäre; oder (d) Nutzung der Dienste oder Anpassungen durch den Kunden nach Aufforderung durch Smartsheet, die Nutzung einzustellen. Wenn dem Kunden aufgrund eines Anspruchs gegen den Kunden die Nutzung der Dienste oder Anpassungen oder eines Teils davon auferlegt oder anderweitig untersagt wird, wird Smartsheet auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (x) für den Kunden das Recht zur Nutzung der angeblich verletzenden Teile des Dienstes oder der Anpassungen erwirken; (y) den mutmaßlich verletzenden Teil des Dienstes oder der Anpassungen so modifizieren, dass er nicht verletzend wird, ohne seine Funktionalität wesentlich zu verringern oder zu beeinträchtigen; oder (z) die mutmaßlich verletzenden Teile des Dienstes oder der Anpassungen durch nicht verletzende Elemente mit im Wesentlichen ähnlicher Funktionalität ersetzen. Wenn Smartsheet feststellt, dass die vorstehenden Abhilfemaßnahmen wirtschaftlich nicht angemessen oder möglich sind, wird Smartsheet die betreffende Bestellung oder Leistungsbeschreibung kündigen und eine Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren, die den gekündigten Teil des betreffenden Dienstes abdecken, ausstellen.
- 8.2 Durch den Kunden. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verteidigt der Kunde Smartsheet und die verbundenen Unternehmen von Smartsheet, die die Dienste bereitstellen, sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter („schadlos gehaltene Parteien von Smartsheet“) vor und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verfahren und Untersuchungen oder Klagen von Dritten, die sich aus Kundeninhalten oder der Nutzung der Dienste oder Anpassungen durch den Kunden unter Verstoß gegen geltendes Recht ergeben (jeweils ein „Anspruch gegen Smartsheet“). Der Kunde wird die von Smartsheet entschädigten Parteien für endgültig zuerkannte Schäden oder Vergleichsbeträge, die vom Kunden schriftlich genehmigt wurden, in dem Umfang freistellen, der sich aus einer Forderung gegen Smartsheet ergibt. Die Freistellung gilt auch für alle angemessenen Anwaltsgebühren von Smartsheet, die mit der anfänglichen Reaktion auf eine Forderung gegen Smartsheet verbunden sind.
- 8.3 Bedingungen. Die Verpflichtungen der freistellenden Partei gemäß Abschnitt 8 (Freistellung) hängen davon ab, dass die freizustellende Partei: (a) die freistellende Partei rechtzeitig schriftlich über den Anspruch informiert; (b) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gibt, unter der Bedingung, dass jede Einigung die entschädigte Partei bedingungslos von jeglicher Haftung befreit und keine Geständnisse im Namen der entschädigten Partei macht oder die Zahlung von Beträgen von der entschädigten Partei beinhaltet; und (c) der entschädigenden Partei auf Kosten der entschädigenden Partei jede angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch leistet. Die freigestellte Partei kann sich auf eigene Kosten an der Abwehr des Anspruchs beteiligen. Abschnitt 8 legt die alleinige Haftung der freistellenden Partei und das ausschließliche Rechtsmittel der freizustellenden Partei für alle in Abschnitt 8 beschriebenen Ansprüche oder Klagen fest.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG HAFTET KEINE PARTEI FÜR ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTS- ODER EINNAHMEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGE-, SPEZIELLE, INDIREKTE, DECKUNGS-, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER STRAFSCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ANSPRÜCHEN JEGLICHER ART AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER UNTER JEDER THEORIE DER HAFTUNG, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGIBT, AUCH WENN EINE PARTEI IM VORAUS ÜBER SOLCHE MÖGLICHE SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER WENN DAS RECHTSMITTEL EINER PARTEI ANDERWEITIG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG NICHT DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE DIENSTE AN SMARTSHEET GEZAHLT HAT, DIE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DATUM, AN DEM DIE HAFTUNG ENTSTAND, DIE HAFTUNG BEGRÜNDEN. DURCH DAS VORHANDENSEIN MEHR ALS EINES ANSPRUCHS WIRD DIESE GRENZE NICHT ERWEITERT.
DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 GELTEN NICHT FÜR HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ABSCHNITT 1.2 (EINSCHRÄNKUNGEN) ODER 8 (FREISTELLUNG), VERLETZUNG ODER MISSBRAUCH DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DER ANDEREN PARTEI ODER DER VERPFLICHTUNG DES KUNDEN ZUR BEZAHLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN ODER STEUERN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG.
- 10.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie wie hierin festgelegt oder durch die gegenseitige schriftliche Vereinbarung der Parteien gekündigt wird. Bestellungen bleiben für die in dieser Bestellung angegebene Laufzeit der Dienste in Kraft. JEDER DIENST MIT EINER ABONNEMENT-BASIERTEN LAUFZEIT AUF EINER BESTELLUNG WIRD AUTOMATISCH UM EINEN VERLÄNGERUNGSLAUFZEIT VON JEWEILS EINEM (1) JAHR VERLÄNGERT (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), SOFERN DIE PARTEIEN IN DER BESTELLUNG NICHTS ANDERES VEREINBAREN ODER EINE PARTEI DIE ANDERE SCHRIFTLICH (EINSCHLIESSLICH PER E-MAIL) UND MINDESTENS DREISSIG (30) TAGE VOR DEM ENDE DER DAMALS AKTUELLEN LAUFZEIT ÜBER DIE NICHTVERLÄNGERUNG INFORMIERT. Zur Klarstellung: Käufe von nicht abonnierten oder einmaligen Diensten, die über eine Bestellung getätigt werden, werden nicht automatisch verlängert.M Jede Leistungsbeschreibung bleibt für den darin angegebenen Zeitraum in Kraft. Wenn kein Zeitraum angegeben ist, endet die Leistungsbeschreibung, sobald die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Unternehmensdienstleistungen abgeschlossen sind.
- 10.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann einen Dienst oder diese Vereinbarung sofort nach schriftlicher Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung einer Bestellung, einer Leistungsbeschreibung oder dieser Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen schriftlichen Mitteilung von der nicht verletzenden Partei behoben wird.
- 10.3 Auswirkung der Kündigung. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund: (a) enden alle Bestellungen und Leistungsbeschreibungen im Rahmen dieser Vereinbarung; und (b) alle Rechte und Pflichten der Parteien hierunter erlöschen (außer wie in Abschnitt 10.6 (Fortbestehen) festgelegt). Wenn der Kunde einen Dienst oder diesen Vertrag wegen eines nicht geheilten Verstoßes von Smartsheet gemäß Abschnitt 10.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) kündigt, stellt Smartsheet eine Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren aus, die den gekündigten Teil der jeweiligen Laufzeit jedes Dienstes und gegebenenfalls der Partner-Apps abdecken. Wenn Smartsheet einen Dienst oder diesen Vertrag aufgrund eines nicht behobenen Verstoßes des Kunden gemäß Abschnitt 10.2 kündigt, zahlt der Kunde alle ausstehenden Beträge, die im Rahmen dieses Vertrags für die Laufzeit zu zahlen sind, die für jeden gekündigten Dienst und gegebenenfalls Partner-Apps gilt. Der Kunde bleibt verpflichtet, die erbrachten Unternehmensdienstleistungen ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Unternehmensdienstleistungen zu zahlen.
- 10.4 Rückgabe und Löschung von Kundeninhalten. Der Kunde kann jederzeit während der Laufzeit eine Sicherungskopie der Kundeninhalte (mit Dateianhängen in ihren nativen Formaten und allen anderen Kundeninhalten in einem branchenüblichen Exportformat) mithilfe einer Selbstbedienungsfunktion von einem Onlinedienst herunterladen oder darf eine solche Sicherungskopie durch schriftliche Mitteilung an Smartsheet anfordern, wenn diese Funktion nicht verfügbar ist. Zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs einer Laufzeit wird dem SysAdmin des Kunden auf dessen schriftlichen Antrag für dreißig (30) Tage nach dem Kündigungs- oder Ablaufdatum Lesezugriff auf einen Onlinedienst gewährt, und zwar ausschließlich zum Herunterladen einer Sicherungskopie von Kundeninhalten. Innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Kündigung oder Ablauf einer Laufzeit wird Smartsheet Kundeninhalte löschen und unwiederbringlich machen und auf schriftliche Anfrage des Kunden einen solchen Vorgang schriftlich bestätigen. Ungeachtet des Vorstehenden kann Smartsheet Kopien von Kundeninhalten als Teil von Aufzeichnungen, Dokumenten oder umfassenderen Datensätzen gemäß den rechtlichen und finanziellen Compliance-Verpflichtungen von Smartsheet aufbewahren, unter der Bedingung, dass Smartsheet weiterhin alle Anforderungen der Vereinbarung in Bezug auf solche zurückbehaltenen Kundeninhalte erfüllt.
- 10.5 Aussetzung. Smartsheet kann den Zugriff des Kunden auf einen Dienst sofort aussetzen, wenn: (a) der Kunde eine Zahlung länger als fünfzehn (15) Tage nach ihrem Fälligkeitsdatum nicht leistet; oder (b) der Kunde hat gegen Abschnitt 1.2 (Einschränkungen) verstoßen oder das geistige Eigentum oder die Eigentumsrechte von Smartsheet missbraucht oder verletzt hat oder Smartsheet aufgrund dokumentierter Beweise vernünftigerweise hiervon ausgeht.
- 10.6 Fortbestehen. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung: 2.2 (Verarbeitung); 3 (Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte); 4.3 (Kostenlose Dienste); 5.1 (Gebühren); 5.2 (Zahlung); 6 (Vertraulichkeit); 8 (Schadensersatz); 9 (Haftungsbeschränkungen); 10.4 (Rückgabe und Löschung von Kundeninhalten); 10.6 (Überleben); und, soweit dies zur Durchführung des Vorstehenden erforderlich ist, 11 (Allgemeines).
- 11.1 Versicherung. Smartsheet wird während der Laufzeit auf eigene Kosten einen wirtschaftlich angemessenen Versicherungsschutz gewähren und aufrechterhalten, der durch die auf der Website einsehbare Versicherungsbescheinigung von Smartsheet nachgewiesen wird.
- 11.2 Werbung. Sofern der Kunde Smartsheet nichts Gegenteiliges schriftlich (einschließlich per E-Mail) mitgeteilt hat, kann Smartsheet den Kunden als Kunden von Smartsheet oder den vom Kunden genutzten benannten Diensten offenlegen oder den Namen und das Logo des Kunden auf der Website oder in den Werbematerialien von Smartsheet verwenden.
- 11.3 Endbenutzer der Regierung der Vereinigten Staaten. Die von Smartsheet bereitgestellten Dienste sind „kommerzielle Artikel“, die zum Teil aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Computersoftwaredokumentation“ bestehen, da diese Begriffe in der Federal Acquisition Regulation (FAR) und der Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (DFARS) verwendet werden. In Übereinstimmung mit FAR 12.211 (Technische Daten) und FAR 12.212 (Computersoftware) und DFARS 227.7102 (Kommerzielle Gegenstände, Komponenten oder Prozesse) und DFARS 227.7202 (Kommerzielle Computersoftware und Dokumentation kommerzieller Computersoftware), unterliegen die Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten zur Nutzung, Modifizierung, Freigabe, Durchführung oder Offenlegung von Computersoftware, Computersoftwaredokumentation und technische Daten, die in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt werden, den Bedingungen dieser Vereinbarung. Diese Klausel zu Regierungsrechten der Vereinigten Staaten ersetzt alle anderen FAR-, DFARS- oder anderen Klauseln oder Bestimmungen betreffrend die Regierungsrechte an Computersoftware, Computersoftwaredokumentation oder technischen Daten.
- 11.4 Exportkonformität. Jede Partei muss die anwendbaren Exportkontrollen einhalten, die von der Regierung der Vereinigten Staaten, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und anderen ausländischen Gerichtsbarkeiten verwaltet werden (zusammen „Exportkontrollbestimmungen“). Ohne das Vorstehende einzuschränken: (a) erkennt der Kunde an, dass die Dienste, Dokumentation und Anpassungen Exportkontrollbestimmungen unterliegen können; (b) wird der Kunde Benutzern nicht gestatten, unter Verletzung geltender Embargobeschränkungen auf Dienste, Dokumentationen oder Anpassungen zuzugreifen oder diese zu nutzen; und (c) ist der Kunde für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen und aller anderen lokalen Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die sich auf das Recht des Kunden auswirken können, die Dienste, Dokumentation und Anpassungen zu exportieren, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen.
- 11.5 Hinweise. Sofern diese Vereinbarung keine Benachrichtigung per E-Mail zulässt, müssen alle Mitteilungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung schriftlich erfolgen und über einen international anerkannten Zustelldienst oder per Einschreiben in die Vereinigten Staaten gesendet werden. Mitteilungen, die per E-Mail gesendet werden, gelten einen (1) Werktag nach dem Absenden als zugestellt, und Mitteilungen, die über eine andere autorisierte Zustellmethode gesendet werden, gelten fünf (5) Werktage nach dem Absenden als zugestellt. Mitteilungen müssen wie folgt adressiert werden: wenn an Smartsheet gerichtet, Attn: Legal, 10500 NE 8th Street, Suite 1300, Bellevue, WA 98004, und für Mitteilungen, die per E-Mail gesendet werden dürfen, an legal@smartsheet.com; und, falls an den Kunden gerichtet, Attn: Legal unter der bei Smartsheet hinterlegten Rechnungsadresse, die vom Kunden bereitgestellt wurde, und für Mitteilungen, die per E-Mail gesendet werden dürfen, an die zu diesem Zeitpunkt aktuelle(n) SysAdmin(s)-E-Mail-Adresse des Kunden. Der Kunde kann über www.smartsheet.com/notification-requests eine Benachrichtigung über Änderungen an den Richtlinien, Sicherheitspraktikenund Datenschutzhinweisen anfordern.
- 11.6 Abtretung. Jede Partei kann diese Vereinbarung und alle Aufträge oder Leistungsbeschreibungen im Zusammenhang mit einer Fusion oder einer ähnlichen Transaktion oder an ein Unternehmen abtreten, das im Wesentlichen alle seine Vermögenswerte, sein Eigenkapital oder sein Geschäft erwirbt, ohne dass eine Genehmigung für eine solche Abtretung eingeholt werden muss; andernfalls darf keine der Parteien diese Vereinbarung oder Bestellungen oder Leistungsbeschreibungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden und ungeachtet etwaiger Übertragbarkeitsverbote gemäß dieser Vereinbarung muss die abtretende Partei die nicht abtretende Partei über jede zulässige Abtretung informieren, und diese Vereinbarung und alle Aufträge oder Leistungsbeschreibungen sind bindend und wirken zugunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger, und ihre zulässigen Abtretungsempfänger.
- 11.7 Höhere Gewalt. Eine Partei haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung durch Bedingungen verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, und die Partei, die unter solchen Bedingungen leidet, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen dieser Bedingungen zu mildern.
- 11.8 Änderung; Verzicht. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, können diese Vereinbarung und alle Aufträge oder Leistungsbeschreibungen nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wird. Der Verzicht auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder einen Auftrag oder eine Leistungsbeschreibung ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und kein solcher Verzicht wird als Verzicht auf einen späteren Verstoß gelten oder ausgelegt werden.
- 11.9 Vollstreckbarkeit. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eines Auftrags oder einer Leistungsbeschreibung für nicht durchsetzbar befunden wird, ist diese Bestimmung auszulegen, indem sie entweder so weit wie erforderlich geändert wird, um sie durchsetzbar zu machen (sofern gesetzlich zulässig) oder indem sie außer Acht gelassen wird (sofern nicht gesetzlich nicht zulässig), und der Rest dieser Vereinbarung oder der entsprechenden Bestellung oder Leistungsbeschreibung soll in seiner schriftlichen Form in Kraft bleiben. Falls ungeachtet des Vorstehenden die Änderung oder Missachtung der nicht durchsetzbaren Bestimmung dazu führen würde, dass ein wesentlicher Zweck dieser Vereinbarung oder einer Bestellung oder Leistungsbeschreibung verfehlt wird, die gesamte Vereinbarung oder die entsprechende Bestellung oder Leistungsbeschreibung als null und nichtig betrachtet wird.
- 11.10 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung und alle Aufträge und Leistungsbeschreibungen unterliegen den Gesetzen des Staates Washington, ohne Rücksicht auf seine Kollisionsnormen, und jede Partei stimmt hiermit für alle zu Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder Bestellungen oder Leistungsbeschreibungen ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte in Seattle, Washington zu.
- 11.11 Gesamte Vereinbarung; Konflikt. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit den Richtlinien und gegebenenfalls dem DPA oder der Smartsheet-Vereinbarungsergänzung sowie allen Bestellungen und Leistungsbeschreibungen die gesamte Vereinbarung zwischen Smartsheet und dem Kunden in Bezug auf die Dienste dar. Herunterladbare Smartsheet-Software, die ausdrücklich einem separaten Endbenutzer-Lizenzvertrag unterliegt, der zum Zeitpunkt des Downloads oder der Nutzung vorgelegt wird, unterliegt nicht dieser Vereinbarung. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einer Bestellung oder Leistungsbeschreibung gilt diese Vereinbarung, es sei denn, die Bestellung oder Leistungsbeschreibung setzt ausdrücklich die Bedingungen dieser Vereinbarung außer Kraft. In Bezug auf alle Dienste sind die in den folgenden Punkten enthaltenen Geschäftsbedingungen null und nichtig, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Startdatum der Laufzeit eingereicht oder ausgeführt wurden: (a) eine Kundenbestellung oder ein ähnliches Dokument; (b) ein Kunden-Anbieter-Registrierungsformular oder ein Online-Portal; und (c) alle anderen gleichzeitigen oder früheren Vereinbarungen oder Verpflichtungen in Bezug auf die Dienste oder den anderen Gegenstand dieser Vereinbarung. Jede nicht-englische Übersetzung dieser Vereinbarung wird nur aus Gründen der Übersichtlichkeit zur Verfügung gestellt, und im Falle von Unklarheiten oder Konflikten zwischen Übersetzungen ist die englische Version maßgeblich.
- 11.12 Individueller Datenschutzhinweis. In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen wird Smartsheet einzelne Benutzer über seine öffentlich veröffentlichte Datenschutzerklärung informieren, die unter www.smartsheet.com/legal/privacyverfügbar ist, und kann als Datenverantwortlicher die gesammelten personenbezogenen Daten direkt von einzelnen Benutzern (die in Kundeninhalten enthaltene personenbezogene Daten duplizieren können) verarbeiten, wie in dieser Datenschutzerklärungbeschrieben.
- 11.13 Änderungen. Smartsheet behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung zu überarbeiten und eine überarbeitete Version auf der Website zu veröffentlichen, die fünf (5) Tage nach der Veröffentlichung wirksam wird. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens der Überarbeitung stellt die Zustimmung des Kunden zur überarbeiteten Vereinbarung dar. Wenn der Kunde Einwände gegen die Überarbeitungen erhebt, kann der Kunde alle Bestellungen, die dieser Vereinbarung unterliegen, kündigen, indem er Smartsheet vor dem Datum des Inkrafttretens der Überarbeitung eine schriftliche Mitteilung übermittelt, und der Kunde bleibt verpflichtet, Smartsheet im Rahmen dieser Bestellungen fällige Beträge ohne Rückerstattung vorausbezahlter Gebühren zu zahlen. Die Kündigung durch den Kunden wird mit der schriftlichen Bestätigung einer solchen Kündigung durch Smartsheet und in keinem Fall später als dreißig (30) Tage nach Erhalt der Kündigungsmitteilung des Kunden durch Smartsheet wirksam.
12. Definitionen. Großgeschriebene Begriffe, die in dieser Vereinbarung verwendet, aber nicht anderweitig definiert werden, haben die folgende Bedeutung:
- „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Partei dieser Vereinbarung besitzt oder kontrolliert, in Ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle ist oder unter gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft mit einer Partei dieser Vereinbarung steht, wobei „Kontrolle“ als direkte oder indirekte Befugnis definiert ist, die Geschäftsführung und die Richtlinien eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch das Eigentum an stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise.
- „Kundeninhalt“ bezeichnet alle Daten, Dateianhänge, Texte, Bilder, Berichte, persönlichen Informationen oder sonstigen Inhalte, die vom Kunden oder Benutzern hochgeladen oder an die Onlinedienste übermittelt und von Smartsheet im Auftrag des Kunden verarbeitet werden. Zur Klarstellung: Kundeninhalte enthalten keine Nutzungs-, statistischen, erlernten oder technischen Informationen, die den tatsächlichen Inhalt der Kundeninhalte nicht offenlegen.
- „Anpassungen“ bezeichnet alle Software, Codes, Materialien, Ideen, Ergebnisse und Artikel, die von Smartsheet-Mitarbeitern in Verbindung mit Unternehmensdienstleistungen im Rahmen eines Auftrags oder einer Leistungsbeschreibung konzipiert, hergestellt, entdeckt, geschrieben oder erstellt werden.
- „Offenlegende Partei“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen an die empfangende Partei weitergibt.
- „Dokumentation“ bezeichnet die von Smartsheet auf der Website bereitgestellte Dokumentation, die für alle Smartsheet-Kunden einheitlich verfügbar und anwendbar ist und sich auf den Betrieb und die Nutzung der Dienste bezieht, einschließlich Benutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen, Hilfeartikel und Versionshinweise. die jeweils von Zeit zu Zeit von Smartsheet aktualisiert werden.
- „Bestellung“ bezeichnet ein ausgeführtes Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, die von Smartsheet ausgestellt oder anderweitig schriftlich genehmigt wurde und die auf diese Vereinbarung verweist und die Dienste angibt, zu deren Zugriff und Nutzung der Kunde berechtigt ist.
- „Partner-App“ bezeichnet einen Dienst oder eine Anwendung, die von einem Dritten entwickelt wird und sich in dessen Besitz befindet, für den der Kunde im Rahmen einer Bestellung eine Lizenz von Smartsheet erwirbt und dem Kunden ausschließlich gemäß den Geschäftsbedingungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt, die ihnen beigefügt sind, mit der Ausnahme, dass die Zahlungsbestimmungen dieser Vereinbarung gelten.
- „Richtlinien“ bezeichnet die Richtlinie zu Beschränkungen, Richtlinie zur akzeptablen Nutzungund Reise- und Spesenrichtlinie, die jeweils unter www.smartsheet.com/legal verfügbar sind und von Zeit zu Zeit von Smartsheet aktualisiert werden.
- „Unternehmensdienstleistungen” bezeichnet Implementierung, Konfiguration, Integration, Schulung, Beratung und andere professionelle Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Online-Diensten, die von Smartsheet bereitgestellt oder kontrolliert werden.
- „Empfangende Partei“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei erhält oder auf sie zugreift.
- „Dienste“ bezeichnet die Unternehmensdienstleistungen und die Abonnementdienste und alle anderen Onlinedienste oder -anwendungen, die von Smartsheet zur Verwendung mit den Abonnementdiensten bereitgestellt oder kontrolliert werden.
- „Website“ bezeichnet die Smartsheet-Website www.smartsheet.com und jede Website, die von einer solchen Website verlinkt ist und die Eigentum von Smartsheet ist oder von Smartsheet kontrolliert wird.
- „Smartsheet-Eigenschaften“ bezeichnet Dienste, Dokumentation und Anpassungen sowie alle Smartsheet-Technologien, -Software, -Daten, -Methoden, -Verbesserungen und -Dokumentationen, die zur Bereitstellung in Verbindung mit Diensten, Dokumentation und Anpassungen verwendet werden, sowie alle geistigen Eigentums- und Eigentumsrechte an und für das Vorstehende.
- „Lreistungsbeschreibung“ bezeichnet eine ausgeführte Leistungsbeschreibung oder ein ähnliches Dokument, das von Smartsheet ausgestellt oder anderweitig schriftlich genehmigt wurde und das auf diese Vereinbarung verweist und den Umfang der Unternehmensdienstleistungen für den Kunden angibt.
- „Abonnementdienste“ bezeichnet die abonnementbasierten Online-Dienste und -anwendungen, die von Smartsheet bereitgestellt oder kontrolliert werden.
- „SysAdmin“ bezeichnet einen Benutzer mit bestimmten administrativen Kontrollrechten über die Online-Dienste des Kunden.
- „Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum des autorisierten Zugriffs und der Nutzung eines Dienstes, der in einer Bestellung angegeben ist.
- „Benutzer“ bezeichnet jede Person, die vom Kunden oder einem anderen Benutzer berechtigt oder eingeladen wurde, auf Online-Dienste, die dem Kunden im Rahmen eines Auftrags und der Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung stehen, zuzugreifen und diese zu nutzen.
Versionskontrolle der englischen Fassung
Sofern dies nicht durch örtliche Gesetze verboten ist, werden nicht-englische Übersetzungen dieses Hinweises nur der Bequemlichkeit halber zur Verfügung gestellt. Bei Zweideutigkeiten oder Konflikten mit Übersetzungen ist die englische Version maßgebend und hat Vorrang.
Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2021
Archivierte Versionen
Dies sind die veralteten Versionen der Smartsheet-Benutzervereinbarung und werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt.